Aktuelle Informationen zur Schließung unserer Schule und zur Notbetreuung

Stand 13. März 2020, 18 Uhr

Das Niedersächsische Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat nach aktueller Bewertung der durch das Corona-Virus bedingten Infektionslage durch die zuständigen Stellen in Niedersachsen ab Montag, den 16.03.2020 bis zum 18.04.2020 an unserer Grundschule im bunten Dreieck in Westerbeck wie an allen anderen Schulen in Niedersachsen die Erteilung von Unterricht untersagt. Dies stellt eine Schutzmaßnahme nach § 28 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) dar. Hierüber und über die zu treffenden Maßnahmen hat uns unser Kultusministerium heute Mittag per Rundverfügung informiert.

Für unsere Grundschule bedeutet dies, dass ab Montag, 16.03.2020 (einschließlich) der Unterrichtsbetrieb eingestellt ist, unsere Schülerinnen und Schüler werden nicht mehr beschult. Diese Maßnahme erfolgt, um die Möglichkeit der gegenseitigen Ansteckung mit dem Corona-Virus möglichst zu unterbinden.

Unsere Schule bleibt am Montag, 16.03.2020 geschlossen! Dies ist mit dem Schulträger, der Gemeinde Sassenburg so abgesprochen, damit die Planung für die folgende Notbetreuung, auch im Hort, ab Dienstag u.a. erfolgen kann.

Für Kinder bestimmter Berufsgruppen (siehe unten) ist unsere Schule gehalten, eine Notbetreuung in kleinen Gruppen in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr zu gewährleisten.

Sollten Sie zu den u.g. Berufsgruppen gehören und keine andere Betreuung für Ihr Kind haben, sondern die Notbetreuung der Schule in Anspruch nehmen müssen, bitten wir Sie, uns dies am Montag in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr mit entsprechender Begründung mitzuteilen.

Sie können dies telefonisch unter 05371-61032 oder auch unter folgender Email-Adresse mitteilen: sekretariat@gs-imbuntendreieck.de.

Bitte beachten Sie: Die Notbetreuung ist auf das absolut notwendige Maß zu begrenzen und dient nur dazu, Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind!

Dazu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:

  • Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
  • Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
  • Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.

Auch bei drohender Kündigung oder Verdienstausfall aufgrund der Kinderbetreuung wegen der aktuellen Schulschließung kann eine besondere Härtefallregelung greifen.

In den Osterferien in der Zeit vom 30. März bis einschließlich 14. April 2020 findet keine Notbetreuung durch die Schule statt! Inwieweit in dieser Zeit Angebote durch den Ferienhort oder die Jugendförderung stattfinden, ist bei der Gemeinde Sassenburg bzw. in der AWO-Kita zu erfragen.

13. März 2020