Schulvorstand
Unser Schulvorstand wurde zuletzt zu Beginn des Schuljahres 2019/2020 für zwei Schuljahre gewählt. Die Mitglieder des Schulvorstandes werden in diesem Schuljahr turnusgemäß wie alle zwei Jahre neu gewählt.
Jedes Elternteil dieser Schule kann sich in den Schulvorstand wählen lassen, auch wenn es nicht in den Klassenelternratvorsitzende(r) oder Stellvertreter/in ist! Wenn Sie Interesse an der Mitarbeit in unserem Schulvorstand haben, sollten Sie sich bei der Schulelternratssitzung zum Beginn des Schuljahres 2021/22 dem Wahlgremium vorstellen und zur Wahl stellen.
Vertreterinnen/ Vertreter der Lehrerschaft:
Dorothee Tietge, Rektorin Gundhild Stölting Nina Goeke Jörg Lüthe |
Vertreterinnen/ Vertreter der Elternschaft:
Katja Dylong Juliane Müller Gwendolina Walker Michael Dockter |
Stellvertreterinnen/ Stellvertreter der Lehrerschaft:
Sybille Krause, Vertreterin der Schulleitung Miriam Crüger Dorit Osterland |
Stellvertreterinnen/ Stellvertreter der Elternschaft:
Kathleen Prejawa Ute Lüdde Jan Seiler |
Der Schulvorstand wird alle zwei Jahre neu gewählt. Er hat die Aufgabe, die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten. Im Rahmen dieser Aufgabe entscheidet der Schulvorstand gemäß §38a des Niedersächsischen Schulgesetzes unter anderem über den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin, über Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung einer Ganztagsschule, über die Zusammenarbeit mit anderen Schulen, über das Führen der Eingangsstufe und das Führen des 3. und 4. Schuljahrgangs als pädagogische Einheit, über die Vorschläge an die Schulbehörde zur Besetzung der Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters und der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters und bei der Besetzung der Stelle der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters, über die Ausgestaltung der Stundentafel, über Schulpartnerschaften, über die von der Schule bei der Namensgebung zu treffenden Mitwirkungsentscheidungen, über Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung von Schulversuchen, über das Schulprogramm sowie über die Grundsätze für die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Grundschulen, für die Durchführung von Projektwochen, für die Werbung und das Sponsoring in der Schule und für die jährliche Selbstevaluation der Schule.