Unsere Grundschule – schnell erklärt

Sollten Sie bestimmte Informationen suchen, sehen Sie bitte an dieser Stelle in unserem „Schul-ABC“ nach…

A wie …

Anrufbeantworter

Wenn das Sekretariat in seltenen Fällen am Schulvormittag nicht besetzt ist, nutzen wir einen Anrufbeantworter, um Ihre Mitteilungen (Krankmeldungen, Abmeldungen von der Betreuung o.ä.) entgegen zu nehmen.

B wie …

Beurlaubung direkt vor und nach den Ferien

Gemäß § 63 NSchG ist eine Verlängerung der Schulferien grundsätzlich nicht genehmigungsfähig.

Vor und nach den Ferien darf eine Beurlaubung nur dann erteilt werden, wenn die Versagung eine persönliche Härte bedeuten würde.

Betreuung

Im Rahmen der Verlässlichen Grundschule bietet unsere Schule bei Bedarf kostenlose Betreuung an. Wir haben dazu verschiedene Betreuungsgruppen eingerichtet, die von einem Betreuungsteam begleitet werden. Formulare sind im Sekretariat erhältlich.

Die Anmeldung ist jeweils für ein Halbjahr verbindlich!

Bücherei

Unsere Schule verfügt über eine Bücherei, die oft und gerne von unseren Schülerinnen und Schülern genutzt wird.

Man findet hier „Lesefutter“ für jede Altersstufe. Ob man sich für Pferde oder Fußball interessiert, etwas über Indianer erfahren will, Detektiv-geschichten, Baumhausgeschichten oder Erlebnisse der Olchis lesen möchte – unsere Bücherei bietet für jeden Geschmack etwas!

Zu einem bestimmten Ausleihtermin können sich die Schülerinnen und Schülern Bücher ausleihen. Zahlreiche Eltern unterstützen die Kinder dabei. Betreut wird die Bücherei von Frau Osterland.

BUG

ist die Abkürzung für „Beratung und Unterstützung im Landkreis Gifhorn“. Diese steht Eltern bzw. Sorgeberechtigten zur Verfügung. Ansprechpartner/innen für unsere Schule erreichen Sie unter: Telefon 05371-8752989 (AB) oder per Email unter bu.gifhorn@gmx.de .


Bus

Einige unserer Schülerinnen und Schüler haben einen Anspruch auf eine Busfahrkarte. Diese Busfahrkarte ist nur mit einem Lichtbild neueren Datums gültig und gilt grundsätzlich nicht in den Ferien. Die Karten-nummer darf nicht verdeckt sein.

Für eine durch Beschädigung oder starke Abnutzung unbrauchbar gewordene Schülerfahrkarte kann eine Ersatzkarte ausgestellt werden. Die Gebühr für eine Ersatzkarte beträgt 15,00 € und ist unmittelbar an die VLG zu zahlen.

Für den Fall, dass die Busfahrkarte verloren geht, kann gegen eine Gebühr von 30,00 € eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn der Verlust oder der Diebstahl des Fahrausweises glaubhaft gemacht wird; die vorgefertigte Verlusterklärung ist auszufüllen und zu unterschreiben.

Unter www.vlg-gifhorn.de  (EFA, elektronische Fahrplanauskunft) können Sie die Abfahrtzeiten der Busse an den jeweiligen Haltestellen/Orten in Erfahrung bringen.

Die Service-Telefonnummer der VLG Gifhorn ist: 05371/949812.

C wie …

Chor

In unserer Schule gibt es einen Schulchor, aber nur, wenn genügend Lehrerstunden zur Verfügung stehen. Der Chor wird Kindern im 3. und 4. Schuljahr angeboten und findet nach dem planmäßigen Unterricht und zusätzlich zum regulären AG-Angebot statt. Ansprechpartnerin ist Frau Tietge.

Computer

Derzeit wird unsere Schule umgestellt auf das Mobile Lernen (Digitalpakt). Wir erhalten als Schulplattform das AIC CONCEPT und werden zukünftig Tablets und Laptops für unser EMiL-Projekt und für das lernende Üben sowie für Recherche-Aufgaben u.ä. nutzen.

Für die Internetsicherheit verwenden wir „Time for Kids“. Hierüber können Sie sich unter

www.time-for-kids.de informieren.

Ansprechpartner in Sachen Computer ist Frau Wehmann.

D  wie …

Datenschutz

Bitte beachten Sie hierzu unser Informationsblatt gemäß Art. 13 ff. Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), das im Sekretariat zur Einsicht bereit liegt.

Denkanstoß

Wenn unsere Schülerinnen und Schüler gegen die Schulregeln und die Pausenregeln verstoßen, erhalten sie einen Denkanstoß. Dieser besteht aus dem Satz:

„Ich verhalte mich freundlich, ehrlich und unfallfrei.“

Der Satz muss mehrfach abgeschrieben und, von den Eltern unterschrieben, wieder mitgebracht werden. Erstklässler spuren bei diesem Satz die Buchstaben mehrfach nach und bringen den Zettel ebenfalls unterschrieben wieder mit.

Sie erhalten hierdurch eine direkte Rückmeldung, wenn Ihr Kind sich in der Schule nicht an die Regeln gehalten hat, und können umgehend erzieherisch auf Ihr Kind einwirken.

Eine Form der direkten und umgehenden Rückmeldung war von den Eltern in einer Evaluation gewünscht worden. Wir haben daher einen positiv formulierten Satz ausgewählt, damit das Kind beim Abschreiben bzw. Nachspuren das (zukünftig) erwünschte Verhalten wiederholt.

E wie …

Eigenständigkeit

Alle Lehrkräfte möchten neben vielen anderen Erziehungszielen auch erreichen, dass Ihre Kinder zunehmend selbstständig werden. Dazu gehört unter anderem, dass sie lernen, rechtzeitig in der Schule zu sein, selbstständig ihre Jacken aufzuhängen, die Schuhe zu wechseln, im Klassenraum ihren Platz aufzusuchen und die Materialien vor Unterrichts-beginn bereitzulegen.

Auch am Ende des Tages sollen die Kinder ihr Fach aufräumen, ihren Ranzen allein packen und sich selbstständig wieder anziehen.

Wir bitten daher um Ihre Unterstützung bei diesem Erziehungsziel und empfehlen Ihnen, dass Sie Ihre Kinder nur bis zum Schultor begleiten und dort auch wieder abholen.

Selbstverständlich können Sie weiterhin mit in die Schule kommen, um etwas mit den Lehrkräften zu besprechen! Vereinbaren Sie dazu mit den Lehrerinnen und Lehrern, die Sie sprechen möchten, einen Termin.

Einzugsbereich

In unserer Schule in Westerbeck werden in der Regel Kinder aus Dannenbüttel und Westerbeck eingeschult.

Elterngespräche

Die individuelle Lernentwicklung (ILE) Ihres Kindes wird ständig dokumentiert. Diese Dokumentation enthält Aussagen zur Lernausgangslage und wird regelmäßig fortgeschrieben.
Alle Lehrkräfte tragen zur Dokumentation bei. In regelmäßigen Abständen werden Eltern über die Inhalte der Dokumentation informiert und sie werden zu pädagogischen und anderen Förder-Maßnahmen beraten.

Elternvertreter

Jede Klasse wählt für die Dauer von zwei Jahren Elternvertreter/innen, die sich um die Belange der Klasse kümmern und mit den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern eng zusammenarbeiten. Gleichzeitig sind sie auch Mitglieder im Schulelternrat (siehe unten).

F wie …

Fahrradständer

Bei schönem Wetter kommen viele Kinder mit dem Fahrrad zur Schule. Stellplätze dafür befinden sich vor dem Haupteingang unseres Gebäudes.

Bitte beachten Sie, dass frei bewegliche Teile nicht am Fahrrad verbleiben sollten (Tachometer, Stecklichter, Luftpumpen, Fahrradhelme und anderes mehr). Wenn sie abhandenkommen, beschädigt oder gar gestohlen werden, gibt es dafür keinen Schadensersatz von der Versicherung (KSA).

Auch sollten beim Radfahren am Lenker keine Turnbeutel und Taschen baumeln, damit die Kinder nicht aus dem Gleichgewicht kommen.

Förderverein
Der Förderverein ist eine freiwillige Gemeinschaft von Eltern, Lehrkräften und anderen an unserer Schule Interessierten. Der Verein hat sich zum Ziel gesetzt, all das finanziell zu unterstützen, was nicht aus dem Schuletat bezahlt werden kann, zum Beispiel Experimentiermaterial, Instrumente etc. sowie verschiedene Aktionen und Projekte für die Kinder.

Dazu gehören z.B.

  • Anschaffung von Sport- und Spielgeräten für die Pausen und Betreuungsstunden,
  • neue Bücher für die Schulbücherei,
  • Anschaffung von Musikinstrumenten, Experimentierkästen oder Werkzeug für den Schulgarten,
  • Unterstützung verschiedener Schulprojekte wie Zirkuswoche, Schulfest, „GemüseAckerdemie“, Kochen und Backen mit den Landfrauen,
  • Organisation von Vorträgen für Eltern, Umweltschutzaktionen wie gemeinsames Müllsammeln, Anschaffung von Wildbienenzucht-Sets, Verteilung von Wildblumensamen
  • sowie ab und zu kleine Auflockerungen des Schulalltags mit Eis, Äpfeln oder Unterhaltungskünstlern.

Fotografieren bei Schulveranstaltungen

(Beachten Sie bitte auch das Stichwort „WhatsApp-Fotos“!!!)


„Finden in der Schule Veranstaltungen statt, seien es Theateraufführungen, Einschulungs- oder Abschlussfeiern, kommt es regelmäßig dazu, dass Eltern, Angehörige, Freunde oder Pressevertreter Foto-, Video- und Tonaufnahmen zur Erinnerung an dieses Ereignis anfertigen möchten.

Unabhängig davon, ob die Aufnahmen durch die Schule selbst, durch anwesende Angehörige, Freunde oder Pressevertreter gefertigt werden, genießt der Schutz der Persönlichkeitsrechte der Schülerinnen und Schüler höchste Priorität.

Für die  Schulen selbst gilt, dass sie selbst nur Aufnahmen von Schülerinnen und Schülern erstellen und veröffentlichen dürfen, wenn wirksame Einwilligungserklärungen vorliegen.

Erziehungsberechtigte und Pressevertreter benötigen dagegen grundsätzlich keine Einwilligungen der Betroffenen, wenn Sie auf Schulveranstaltungen Fotos anfertigen. Sobald jedoch eine Veröffentlichung der digitalen Bilder in Pressepublikationen oder eine Weitergabe z.B. per WhatsApp, Facebook oder Instagram erfolgen soll, ist eine Einwilligung der Betroffenen erforderlich. Für Pressepublikationen ist weiterhin die Regelung des § 22 Kunsturheberrechtsgesetz (KUG) anwendbar, nach der Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Für die Einhaltung dieser Vorgaben ist der Chefredakteur des Presseorgans verantwortlich.“ 

 (Quelle: Homepage des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung – RLSB, Stand 16.08.2023)

Wir hängen daher bei Schulveranstaltungen folgenden Hinweis öffentlich aus, um die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben sicherzustellen:

„Für ausschließlich persönliche und familiäre Zwecke ist das Anfertigen von Aufnahmen ohne Einwilligung der Betroffenen zulässig. Sofern Sie die Aufnahmen mittels eines Messengers verbreiten oder z.B. in sozialen Medien veröffentlichen wollen, ist dies grundsätzlich nur mit vorheriger Einwilligung der/s Betroffenen zulässig. Für die Einhaltung dieses Grundsatzes und die möglichen Konsequenzen bei Nichtbeachtung ist die/der Aufnehmende selbst verantwortlich.“ (Quelle: ebd.)

Fundsachen
Vermisst Ihr Kind einen Gegenstand oder ein Kleidungsstück, kann es sich an den Hausmeister wenden, der eine Verwahrstelle für gefundene Sachen eingerichtet hat.

Hinweis:
Diese Fundsachen werden spätestens nach einem Jahr in Kleidersammlungen gegeben oder entsorgt.

G wie …

Gemeinsames Frühstück

In unserer Schule findet nach der 1. großen Pause ein gemeinsames Frühstück in den Klassenverbänden statt. Bitte achten Sie auf abwechslungsreiche und gesunde Kost (Obst, Gemüse, Milchprodukte, Vollkornbrot …).

Verteilt auf den Schulvormittag sollten Ihre Kinder auch ausreichend Flüssigkeit zu sich nehmen.

Den beim Frühstück anfallenden Müll sollen die Kinder in ihren Brotdosen wieder mit nach Hause nehmen und dort sortiert nach Restmüll, Kompost und Gelbem Sack entsorgen.

H wie …

Hausaufgaben

Hausaufgaben ergeben sich aus dem Unterricht. Sie dienen zur Vor- und Nachbereitung von Lerninhalten. Die Aufgaben sollten von den Kindern möglichst eigenständig bearbeitet werden.
Für Grundschulkinder liegt der zeitliche Richtwert bei bis zu 30 Minuten täglich.

Die tatsächliche Dauer ist von Kind zu Kind unterschiedlich. Scheuen Sie sich bitte nicht, uns mitzuteilen, wenn Ihr Kind die Hausaufgaben im angegebenen Zeitrahmen nicht bearbeiten konnte.

Hausaufgabenheft

Bitte sehen Sie TÄGLICH in das Hausaufgabenheft Ihres Kindes, da wir hier mitunter auch Nachrichten für Sie hineinschreiben.

In der 1. Klasse werden die Hausaufgaben auf der entsprechenden Seite zunächst mit einem Häuschen gekennzeichnet, das Hausaufgabenheft wird später eingeführt.

Hausmeister

An unserer Schule haben wir einen Hausmeister. Er heißt Herr Döbler. Er betreut das Grundstück und das Schulgebäude.

Gibt es einmal Probleme wie Verstopfungen in der Toilette, ein Fahrradschloss ohne Schlüssel, verlorengegangene Wintermützen oder Brotdosen, so ist er sofort mit Rat und Tat zur Stelle.

Hitzefrei

Die Gesamtkonferenz hat beschlossen, dass „Hitzefrei“ nach der 4. Stunde dann gegeben werden darf, wenn wegen hoher Raumtemperaturen Unterricht erheblich beeinträchtigt wird und alternative Unterrichtsformen nicht vertretbar erscheinen. Eine Betreuungsmöglichkeit bleibt bestehen.

Trotz Einbau der Klima- und Lüftungsanlage fragen wir alle Eltern und Sorgeberechtigten bzgl. der Hitzefreiregelung, da die Anlage auch mal ausfallen kann.

Zu Beginn eines jeden Halbjahres erklären die Eltern und Sorgeberechtigten schriftlich, ob ihr Kind bei „Hitzefrei“ abweichend vom Stundenplan nach Hause entlassen werden darf. Diese Erklärung wird dokumentiert und ist für das Schuljahr verbindlich.
Eine aktuelle telefonische Information der Erziehungsberechtigten bei „Hitzefrei“ ist somit nicht erforderlich.

„Hitzefrei“ kann frühestens nach der 4. Stunde gegeben werden.
(Begründung: Der Schülertransport muss gewährleistet sein.) „Hitzefrei“ wird für alle Klassen und gleichzeitig gegeben.

Für den 1. und 2. Jahrgang gilt:

  • Wer zur Betreuung angemeldet ist, wird auch bei „Hitzefrei“ betreut.
  • Wer in der 5. Stunde planmäßig Unterricht gehabt hätte und nicht vorzeitig
    nach Hause entlassen werden darf, wird verlässlich betreut.

Für den 3. und 4. Jahrgang gilt:

  • Wer zur Betreuung angemeldet ist, wird auch bei „Hitzefrei“ betreut.
  • Wer nach der 4. Stunde nicht vorzeitig nach Hause entlassen werden darf, wird in der           5. Stunde verlässlich betreut.

Homepage
Unsere Schulwebsite finden Sie unter

www.gs-imbuntendreieck.de.

Sie wird von Frau Tietge gepflegt.

I wie …

ILE-Gespräche

„ILE“ = individuelle Lernentwicklung (siehe auch „Elterngespräche“)

Infektionsschutzgesetz

Bitte informieren Sie sich auf dem Merkblatt über die für Sie und Ihre Kinder geltenden Maßnahmen bzgl. verschiedener Infektionskrankheiten. (siehe auch Stichwort Krankheit)

J wie …

K wie …

Kopien

Die Schulen sind gehalten, einen kostendeckenden Beitrag für Fotokopien zu Unterrichtszwecken (Lehr- und Lernmittel) einzuziehen.
Kostendeckend ist nach Einschätzung der Grundschule aufgrund der aktuellen Papierpreise und der zu erwartenden Preissteigerungen ein Betrag von derzeit max. 10 € je Schuljahr.

Diesen Betrag überweisen Sie bitte fristgerecht nach Aufforderung der Schule und unter Angabe des mitgeteilten Kassenzeichens. Achten Sie bitte unbedingt auf die korrekte Angabe des Kassenzeichens!

Krankheit

Sollte Ihr Kind krank sein und nicht am Unterricht teilnehmen können, informieren Sie bitte am ersten Krankheitstag vor Unterrichtsbeginn
die Schule unter der Rufnummer 05371 / 61032.

Sollten bei Ihren Kindern Infektionen wie Covid-19, Scharlach, Keuchhusten, Windpocken, Röteln oder Ringelröteln, Masern, Mumps, Grippe/Influenza oder Hepatitis auftreten, bitten wir Sie um sofortige Information (Vorsorge gemäß Mutterschutzgesetz)!

Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat, beachten Sie bitte außerdem die Informationen zum Infektionsschutzgesetz, die Ihnen bei der Einschulung ausgehändigt wurden.

L wie …

Läuse

In Kindergärten und Schulen kommt es immer wieder vor, dass Läuse auftreten. Entsprechend den Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes darf Ihr Kind erst wieder zur Schule kommen, wenn es keine Läuse oder Nissen mehr hat.

Lernmittelfreiheit (NLFrG)

Nach dem Niedersächsischen Gesetz über Lernmittelfreiheit haben Sie die Möglichkeit, Schulbücher gegen eine Gebühr auszuleihen, die unter Angabe des zugeteilten Kassenzeichens fristgerecht überwiesen werden muss.

Die Schülerinnen und Schüler haben die ihnen überlassenen Lernmittel/Bücher pfleglich zu behandeln, da diese mindestens drei Jahre für das Ausleihverfahren zur Verfügung stehen müssen. Sie sind mit einem Schutzumschlag zu versehen (sofern sie nicht schon von der Schule eingeschlagen wurden).
Bei Verschmutzung oder Verlust ist Ersatz in Höhe des Zeitwertes zu leisten.

Sollten Sie am ersten Ausleihtag Verschmutzungen an den ausgeliehenen Büchern entdecken, die Sie nicht verursacht haben, müssen Sie dies der Schule unverzüglich und schriftlich mitteilen und die entsprechenden Schäden dabei genau angeben, damit diese später nicht zu Ihren Lasten gehen.

Ansprechpartnerin ist die Schulsekretärin.

Lesehelferinnen

Unsere ehrenamtlichen Lesehelferinnen Frau Hermann und Frau Koenig üben mit einzelnen Kindern das Lesen. An drei Vormittagen in der Woche ist jeweils eine der beiden hier. Organisiert wird diese ehrenamtliche Arbeit von der Stiftung „Zeit stiften“ des Kirchenkreises Gifhorn.

Lüftungs- und Klimaanlage

Unser Gebäude hat seit dem Frühjahr 2016 eine Lüftungs- und Klimanlage. Hiermit wird 3x pro Stunde die komplette Raumluft gegen Frischluft ausgetauscht. Darüber sind wir gerade in Erkältungszeiten und bei Grippewellen etc. sehr froh!

Außerdem wird die Temperatur in den Räumen saisonabhängig angepasst, so dass es immer um die  20 – 22 Grad in den Räumen sind. Das ist gerade wegen Sonneneinstrahlung durch die bodentiefen Fenster und auch wegen des Flachdachs sehr hilfreich.

M wie …

Malawi-Partnerschule

Seit dem Schuljahr 2020/21 hat die Grundschule im bunten Dreieck eine Partnerschule in Zalewa in Malawi. Die dort durch den Verein FACE e.V. aus Wolfsburg neu gegründete Grundschule wird von uns durch Sach- und Geldspenden (z.B. alte Schulmöbel und Tafeln, Geldspenden) unterstützt. Dazu führen wir auch Spendenaktionen durch.

Wir stehen im Austausch mit den Kindern und freuen uns darüber, etwas von ihrem Schulleben zu erfahren und über das unsere zu berichten.

Mobilitätstag

Wir führen nach Möglichkeit einmal pro Schuljahr einen Mobilitätstag für die ganze Schule durch. Hierzu fahren wir mit allen Klassen in die Autostadt und nutzen die Angebote und Workshops dort. Mobilitätserziehung findet zudem auch in jedem Unterricht statt.

Müll

In den Klassen wird Restmüll und Papiermüll getrennt. Dazu stehen in den Klassenräumen, im Schulgebäude die entsprechenden Müllbehälter zur Verfügung.

Im Rahmen des Sachunterrichts werden die Kinder mit der Handhabung vertraut gemacht. Sinnvoll ist es natürlich, die Müllvermeidung durch den Gebrauch abwaschbarer, wiederverwendbarer Behälter oder Trinkflaschen zu unterstützen.

Da wir den Müll für den Gelben Sack nicht in den Klassen sammeln, sollen die Kinder entsprechenden Müll vom Frühstück in der Brotdose wieder mit nach Hause nehmen und dort fachgerecht über den Gelben Sack entsorgen.

Außerdem haben die Klassen auch abwechselnd Hofdienst, bei dem sie Müll auf dem Schulhof sammeln. Dazu benutzen sie Müllzangen und einen Sammeleimer.

N wie …

O wie …

P wie …

Parkplatz

Bitte denken Sie daran, dass Sie beim Ein- und Aussteigen Ihrer Kinder keine freien Parkmöglich-keiten blockieren und achten Sie bitte beim Zurück-setzen auf ankommende Kinder hinter Ihrem Fahrzeug. Beachten Sie das Halteverbot auf der linken Straßenseite (dunkler Versickerungsstreifen).

Parken oder halten Sie bitte auch nicht in der Feuerwehrzufahrt der Schule sowie auch nicht auf den Lehrerparkplätzen am Bokensdorfer Weg!

Sie können die Parkplätze vor der Tennishalle zum Kurzparken nutzen.

Pausenregeln

Auch für die Pausen auf dem Schulhof gibt es Regeln. Sie finden sie am Ende dieses Heftes.

Postmappe

In der Postmappe finden Sie regelmäßig Elternbriefe sowie andere Hinweise und Mitteilungen an Sie. Bitte kontrollieren Sie die Postmappe daher täglich!

R wie …

Radfahren

Schon in der 1. und 2. Klasse beginnt die schulische Mobilitätserziehung.

Am Ende der 3. Klasse oder spätestens zu Beginn der 4. Klasse absolvieren alle Schüler/innen eine schulische Radfahrausbildung. Diese besteht aus Theorie und Praxis. Die praktischen Übungen werden mit Elternunterstützung und in Kooperation mit der Polizei im Realverkehr durchgeführt.

Im Interesse Ihres Kindes bitten wir Sie, Erst- und Zweitklässler nicht allein mit dem Fahrrad zur Schule kommen zu lassen, da sich ihre körperlichen Voraussetzungen für die sichere Teilnahme am Straßenverkehr noch nicht ausreichend entwickelt haben.

S wie …

Schwimmunterricht

In der 4. Klasse fahren die Klassen klassenweise für maximal ein Halbjahr zum Schwimmunterricht in die Allerwelle nach Gifhorn. Den Schwimmunterricht erteilt Frau Springer, zudem fährt eine pädagogische Mitarbeiterin zur zusätzlichen Aufsicht mit.

Schulelternrat (SER)

Der Schulelternrat setzt sich aus je zwei Vertreter/innen der Klassen zusammen. Er wählt eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in.

Der Schulelternrat trifft sich ein- bis zweimal im Schulhalbjahr und erörtert – gemeinsam und in Zusammenarbeit mit der Schulleitung – inhaltliche
und organisatorische Fragen des Schullebens.

Schulgarten

Auf der Ostseite der Schule gibt es einen kleinen Schulgarten, der von den jungen Naturforschern im Rahmen der Arbeitsgemeinschaften in den 3. und 4. Klassen betreut wird.

Schulleitung

Die Grundschule im bunten Dreieck wird von der Schulleiterin, Rektorin Dorothee Tietge, geleitet.

Konrektorin ist Rebecca Springer.

Schulordnung

Für unsere Schule gibt es eine Schulordnung. Bitte besprechen Sie diese mit Ihrem Kind und erklären ihm den Inhalt. Wer gegen die Schulordnung verstößt, hat mit Konsequenzen rechnen.

Die Schulordnung finden Sie am Ende dieses Heftes.

Schulvorstand

Der Schulvorstand setzt sich aus je vier Vertretern der Elternschaft und des Lehrerkollegiums zusammen und wird alle zwei Jahre neu gewählt. Den Vorsitz hat die Schulleiterin. Die Aufgaben des Schulvorstandes sind durch das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG) definiert.

Sekretariat

Alle Arbeiten im Büro erledigt Frau Buck, unsere Schulsekretärin. Ihre Sprechzeiten sind Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8.00 bis 11.00 Uhr.

Sie gibt Ihnen gerne Auskunft bei An – und Abmeldungen, sie nimmt Unfallmeldungen und Krankmeldungen entgegen und steht für Ihre Fragen zur Verfügung. Telefon: 05371 / 61032.

Smartwatches – in der Schule bitte ausschalten!

Smartwatches im Schulalltag: Eine (datenschutzrechtliche) Herausforderung

„Seit einiger Zeit verdrängen sog. Smartwatches immer mehr die klassische Armbanduhr. Während zu Beginn dieser Entwicklung Erwachsene diese Uhren nutzten, um über ein Smartphone mit dem Internet verbunden zu sein oder um Fitnessdaten zu erheben und zu speichern, sind nunmehr auch eine Vielzahl speziell für Kinder und Jugendliche entwickelter Modelle auf den Markt gekommen.

Im Hinblick auf Smartwatches muss zwischen zwei verschiedenen Gerätetypen unterschieden werden.

 I. Smartwatches, die auf Grund ihrer Abhörfunktion unzulässig sind

In seltenen Fällen können manche Smartwatches neben einer satellitengestützten Ortungsfunktion versteckte Mikrofone enthalten, die es ermöglichen, sämtliche Geräusche in der Umgebung der Smartwatch, insbesondere Gespräche, aufzeichnen. Die Aufnahmen können entweder direkt auf der Smartwatch gespeichert werden oder durch Nutzung einer eingebauten Mobilfunkkarte direkt an ein Handy der Erziehungsberechtigten übertragen werden.
Es liegt auf der Hand, dass heimliche Aufnahmen des im Unterricht und in den Pausen gesprochenen Wortes rechtswidrig und daher nicht akzeptabel sind. Die Schule muss das Kollegium und die anderen Schülerinnen und Schüler vor solchen heimlichen Aufnahmen schützen.

Eine Entscheidung der Bundesnetzagentur unterstützt die Schulen beim Vorgehen gegen heimliche Aufnahmen durch Smartwatches. Am 17.11.2017 hat die Bundesnetzagentur den Verkauf derartiger Uhren verboten, weil es sich dabei um verbotene Abhörgeräte handelt. Personen, die solche Uhren bereits erworben haben, werden durch die Bundesnetzagentur aufgefordert, diese zu vernichten und einen Vernichtungsnachweis dazu aufzubewahren. Weitere Informationen dazu sind auf der Homepage der Bundesnetzagentur abrufbar: ►https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/17112017_Verbraucherschutz.html

Sofern eine Lehrkraft feststellt, dass eine Schülerin oder ein Schüler eine Smartwatch mit Abhörfunktion trägt, sollte sie die Schülerin oder den Schüler auffordern, diese abzunehmen und ihr auszuhändigen. Die Lehrerin oder der Lehrer sollte dann die Smartwatch ausschalten. Am Ende des Schulalltages ist der Schülerin oder dem Schüler die Uhr zurückzugeben. Es wird empfohlen, den Erziehungsberechtigten ein Schreiben zu übersenden, in dem sowohl auf das Verbot, solche Uhren mit in die Schule zu bringen, als auch auf die Entscheidung der Bundesnetzagentur und die Pflicht zur Vernichtung dieser Uhren hingewiesen wird.

II. Smartwatches, die wie Handys zu behandeln sind

Handelsüblich und daher eher bei den Schülerinnen und Schülern anzutreffen sind hingegen solche Smartwatches, die neben der Uhrfunktion die Möglichkeit bieten, mit dem Gerät zu telefonieren. Überdies verfügen solche Uhren häufig über eine Notruf- und in der Regel auch eine Trackingfunktion. Solche Uhren sind im Schulalltag wie Handys zu behandeln. Für die Zeit des Unterrichts ist es grundsätzlich angemessen, wenn diese Uhren – sofern möglich – in einen sogenannten Schulmodus versetzt werden. Die Geräte können dann in dieser Zeit ausschließlich als Uhr verwendet werden.

Es ist auch möglich, die Nutzung von Smartwatches während des Unterrichts und bei Schulveranstaltungen zu untersagen. Eine solche Untersagung sollte Gegenstand der Schulordnung sein, die von der Gesamtkonferenz auf Vorschlag des Schulvorstands (§ 38 b Abs. 4 NSchG) zu beschließen ist (§ 34 Abs. 2 Ziffer 2 NSchG).“

 (Quelle: Homepage des RLSB, Stand 16.08.2023)

Sportunterricht

Seit Mai 2019 nutzen wir unsere neue Sporthalle am Bokensdorfer Weg. Im Sommer findet der Sportunterricht auch auf dem Sportplatz hinter der neuen Turnhalle statt.

Um das Verletzungsrisiko so gering wie möglich zu halten, ist das Tragen von Freundschaftsbändern, Uhren oder Schmuck verboten. Bitte schicken Sie Ihre Kinder an Tagen, an denen Sportunterricht erteilt wird, ohne Schmuck zur Schule.

Sportbrille

Die Versicherung für Schulkinder, der Kommunale Schadensausgleich (KSA), ersetzt Schäden an Brillen nur dann, wenn die Kinder im Sportunterricht auch eine Sportbrille getragen haben.

T wie …

U wie …

Unfallmeldung

Sollte Ihr Kind in der Schule oder auf dem Schulweg einen Unfall erlitten haben, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit dem Sekretariat in Verbindung, damit eine Unfallanzeige aufgenommen werden kann. Kinder sind in der Schule und auf dem Schulweg über den Gemeinde-Unfallversicherungs-Verband (GUV) versichert.

Unterrichtszeiten

Die Schule wird für die Schüler um 7:55 Uhr geöffnet. Da vor diesem Zeitpunkt weder Aufsicht noch Versicherungsschutz gewährleistet werden kann, schicken Sie Ihre Kinder auf keinen Fall eher zur Schule!

Für die Frühbetreuung haben Sie die Möglichkeit, in der AWO-Kindertagesstätte einen Früh-Hort zu buchen.

Die Stunden am Schulvormittag sind wie folgt gestaffelt:

1. Stunde: 8.10 Uhr bis 8.55 Uhr

2. Stunde: 9.00 Uhr bis 9.45 Uhr

1. große Pause

Anschließend:

Frühstückspause 10.05 Uhr – 10.15 Uhr

3. Stunde: 10.15 Uhr bis 11.00 Uhr

4. Stunde: 11.05 Uhr bis 11.50 Uhr

2. große Pause

5. Stunde: 12.10 Uhr bis 12.55 Uhr

6. Stunde: 13.00 Uhr bis 13.45 Uhr

V wie …

Verlässlichkeit

Unsere Grundschule ist verlässlich. Das heißt, es wird für alle Schüler/innen täglich ein mindestens fünf Zeitstunden umfassendes Schulangebot sichergestellt. Dieses setzt sich zusammen aus den regulären Unterrichtsstunden und einer Betreuung mit außerunterrichtlichen Angeboten (siehe Stichwort Betreuung).

Sollten Lehrkräfte erkranken, wird der Unterricht von der 1.-5. Stunde durch Lehrkräfte vertreten oder durch unsere pädagogischen Mitarbeiter/innen sichergestellt.

Achtung: Unsere Verlässlichkeit endet mit dem Ende der 5. Stunde.

Die 6. Stunden fallen aus, sofern die Lehrkraft erkrankt ist. Hierüber werden Sie nicht gesondert informiert!

Veröffentlichungen

Auch Sie und Ihre Kinder freuen sich sicherlich, über eine lebendig gestaltete Schulhomepage mit Texten und Bildern Ihrer Kinder sowie über Zeitungsberichte über verschiedene Aspekte unseres Schullebens.

Wie Ihnen sicher bekannt ist, ist es ohne schriftliche Einverständniserklärung aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erlaubt, Fotos oder Texte der Kinder auf unserer Homepage oder in der Zeitung zu veröffentlichen. Selbst die Darstellung eines Gruppen- oder Klassenfotos ist ohne schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten nicht gestattet, wenn man auf dem Foto einzelne Kinder identifizieren kann.

Daher bitten wir um eine Einverständniserklärung zur Veröffentlichung von Bildern und Texten aus dem Schulleben, auf denen unsere Schülerinnen und Schüler abgebildet sind. Es handelt sich dabei um Klassenfotos, Bilder von schulischen Veranstaltungen wie z.B. Aufführungen, Ausflügen, Feiern, Klassenfahrten, Unterrichtsgänge, Projekte u.ä.

Zum Schutz der Kinder werden Namen und sonstige Angaben der abgebildeten Schülerinnen und Schüler auf der Homepage nicht veröffentlicht, damit eine Zuordnung von Name und Bild verhindert wird. Bei Zeitungsberichten werden allenfalls Vornamen und ggf. das Alter erwähnt, es sei denn, die Sorgeberech-tigten sind hiermit nicht einverstanden.

Bei Veröffentlichung von Kinder-Texten oder ganzen gestalteten Seiten auf unserer Homepage werden die jungen Autorinnen und Autoren lediglich mit Vornamen und Klasse genannt.

W wie …

Waffenerlass

Das Mitbringen von Waffen im Sinne des Bundes-Waffengesetzes ist in der Schule verboten. Auch täuschend echte Spielzeugwaffen, Taschenmesser u.ä. dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden.

Verbot des Mitbringens von Waffen, Munition und vergleichbaren Gegenständen sowie von Chemikalien in Schulen (RdErl. d. MK v. 27.10.2021)

1. Es wird untersagt, Waffen i. S. des WaffG in der jeweils geltenden Fassung mit in die Schule, auf das Schulgelände oder zu Schulveranstaltungen zu bringen oder bei sich zu führen. Dazu gehören die im WaffG als verboten bezeichneten Gegenstände (insbesondere die sog. Butterflymesser, Faustmesser, Springmesser, Fallmesser, Stahlruten, Totschläger, Schlagringe) sowie die Gegenstände, für die nach dem WaffG ein Verbot des Führens besteht (Einhand-messer und feststehende Messer mit einer Klingen-länge von mehr als 12 cm usw.) sowie Schusswaffen.

2. Das Verbot erstreckt sich auch auf gleichgestellte Gegenstände (z. B. Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen), Gassprühgeräte, Hieb- und Stoß-waffen sowie waffenähnliche Gegenstände wie Schlachter-, Küchen- oder Taschenmesser, Pfeffersprays und Laserpointer.

3. Verboten sind auch Waffen, mit denen der Umgang ganz oder teilweise von der Erlaubnispflicht oder von einem Verbot ausgenommen ist oder die vom Anwendungsbereich des WaffG ganz oder teilweise ausgenommen sind (z. B. Soft-Air-Waffen mit einer Bewegungsenergie der Geschosse bis zu 0,5 Joule oder Spielzeugwaffen). Untersagt wird auch das Mitbringen oder Beisichführen von Nachbildungen von Waffen, die aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes mit Waffen i. S. des WaffG verwechselt werden können.

4. Das Verbot gilt auch für volljährige Schülerinnen und Schüler, die entweder im Besitz einer Erlaubnis zum Führen von Waffen sind (Waffenschein und kleiner Waffenschein) oder erlaubnisfreie Waffen erwerben dürfen.

5. Untersagt wird außerdem das Mitbringen und Beisichführen von Munition jeder Art, von Feuerwerkskörpern, von Schwarzpulver sowie von Chemikalien, die geeignet sind, Menschen zu verletzen oder für explosive Verbindungen verwendet zu werden.

6. Die Schulleitung kann in Einzelfällen Ausnahmen zulassen, z. B. für Sport- oder Theaterveranstal-tungen, im Hauswirtschaftsunterricht oder während Schulveranstaltungen mit Essenverkauf.

7. Alle Schülerinnen und Schüler sind jeweils zu Beginn eines Schuljahres über den Inhalt dieses RdErl. zu belehren. Dabei ist auf die altersbedingten speziellen Gefährdungen besonders einzugehen. Es ist ferner darauf hinzuweisen, dass ein Verstoß gegen das Mitbringen der nach diesem RdErl. verbotenen Gegenständen ein Erziehungsmittel oder eine Ordnungsmaßnahme zur Folge haben kann.

8. Ein Abdruck dieses RdErl. ist jeweils bei der Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers in eine Schule (in der Regel erster und fünfter Schuljahrgang sowie beim Eintritt in berufsbildende Schulen) den Erziehungsberechtigten zur Kenntnis zu geben.

WhatsApp-Fotos

„Erziehungsberechtigte und Pressevertreter benötigen […] grundsätzlich keine Einwilligungen der Betroffenen, wenn Sie auf Schulveranstaltungen Fotos anfertigen. Sobald jedoch eine Veröffentlichung der digitalen Bilder in Presse-publikationen oder eine Weitergabe z.B. per WhatsApp, Facebook oder Instagram erfolgen soll, ist eine Einwilligung der Betroffenen erforderlich.“ (Quelle: Homepage des RLSB, Stand 24.08.2022)

Z wie …

Zensuren und Zeugnisse

Zeugnisse gibt es zum ersten Mal am Ende des 1. Schuljahres, Zensuren erst ab Klasse 3. Die Formulierungen in den Berichtszeugnissen des 1. und 2. Schuljahres werden den Erziehungs-berechtigten an Elternabenden erläutert.

Grundsätzlich werden am Tag der Zeugnisausgabe (Halbjahreszeugnis und Zeugnis vor den Sommerferien) nur drei Stunden Unterricht erteilt. Das bedeutet, dass von der 2. bis zur 4. Stunde Unterricht stattfindet (aufgrund der Busverbindungen).

Achtung: In der 1. und 5. Stunde findet an den Zeugnistagen keine Betreuung statt!

Die Schule schließt an den Zeugnisausgabetagen in jedem Fall nach der 4. Stunde!