Anmeldung zum Schuljahr 2025/2026

Die Anmeldetermine werden Ihnen beim Elternabend im Februar 2025 mitgeteilt, die Einladung zum Elternabend schicken wir Ihnen über die Kitas zu. Sollte Ihr Kind nicht in die Kitas in Westerbeck und Dannenbüttel gehen, erhalten Sie trotzdem eine Einladung zu diesem Termin.

Unabhängig von der Schulanmeldung lädt das Gesundheitsamt Sie und Ihr Kind zur Schuleingangsuntersuchung ein. Diese ist ab September 2023 von Ihnen online zu buchen und zwar unter dem Link https://termine-reservieren.de/termine/gifhorn/lgf/

Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. September des Einschulungsjahres ihr 6. Lebensjahr vollenden werden. Jüngere Kinder können auf Antrag der Eltern eingeschult werden, wenn der Entwicklungsstand des Kindes eine erfolgreiche Mitarbeit im ersten Schuljahrgang erwarten lässt. Die Entscheidung über die Einschulung dieser so genannten „Kann-Kinder“ trifft in jedem Fall die Schulleiterin der zuständigen Schule.

Neu ist seit 2018, dass Eltern, deren Kinder zwischen dem 1. Juli und dem 30. September geboren sind, darüber entscheiden können, ob ihr Kind regulär oder ein Jahr später eingeschult werden kann. Sollten Sie hierzu Fragen haben, melden Sie sich bei uns!

Schulpflichtige Kinder, die bis zum 30. Juni geboren sind, können auch für ein Jahr zurückgestellt werden, wenn aufgrund ihres Entwicklungsstands zu erwarten ist, dass sie nicht erfolgreich im ersten Schuljahr mitarbeiten können. Wir überprüfen einzelne Kinder hinsichtlich der Einschulung bzw. Rückstellung, wenn bei der Untersuchung durch das Gesundheitsamt oder aufgrund von Rückmeldungen aus der Kindertagesstätte (bei vorliegender Schweigepflichtsentbildung) dieses empfohlen wird. Liegt für Ihr Kind keine Schweigepflichtsentbindung in der AWO-Kita Westerbeck vor oder besucht Ihr Kind eine andere oder keine Kindertagesstätte, wird es automatisch ebenfalls zur Überprüfung der Schulfähigkeit eingeladen.

Ihr Kind kann zum Besuch eines Schulkindergartens verpflichtet werden. Die Entscheidung der Schulleiterin erfolgt nach Beratung mit Ihnen. Der für die Gemeinde Sassenburg zuständige Schulkindergarten befindet sich in der GS Hermann-Löns-Schule Grußendorf.