Schulprogramm

Jede Schule in Niedersachsen ist gemäß §32 (1) des Niedersächsischen Schulgesetzes verpflichtet, sich ein Schulprogramm zu geben und dieses regelmäßig zu evaluieren und fortzuschreiben.

In unserem Schulprogramm beschreiben wir unsere schulische Arbeit in zahlreichen Aspekten und Details. Dazu werden auch Entwicklungsziele für die pädagogische Arbeit definiert und geeignete Maßnahmen zur Zielerreichung benannt. Dabei wählen das Kollegium bzw. die Gremien kurz-, mittel- und langfristige Ziele zur Entwicklung bzw. Umsetzung aus und legen geeignete Maßnahmen zum Erreichen der Ziele fest. Für die Maßnahmen wird jeweils eine Prozessplanung und -dokumentation erstellt.

Das Schulprogramm ist dabei als ein interner Handlungs- und Maßnahmenplan für die Schulentwicklung zu verstehen und bezieht sich auf die folgenden Aspekte des Orientierungsrahmens für Schulqualität des Niedersächsischen Kultusministeriums:

1. Ergebnisse und Wirkungen. Hier geht es um Kompetenzen, Bildungswege und Akzeptanz.

2. Lehren und Lernen. Inhalte sind hier die Kompetenzorientierung, die Unterrichtsführung und das Thema Individualisierung.

3. Leitung und Organisation. Hierbei geht es um die Leitungsverantwortung, die Mitverantwortung und die Schulorganisation.

4. Ziele und Strategien der Schule. Inhalte sind Schulprogrammarbeit, Evaluationen und Berufliche Kompetenzen.

5. Bildungsangebote und Anforderungen. Es geht hierbei um unsere Bidlungsangebote, um das schuleigene Curriculum und um die Leistungsbewertung.

6. Kooperation und Beteiligung. Dabei geht es um Kooperation im Kollegium und nach außen sowie um das Thema Beteiligung.

  • Unsere Schule evaluiert die im Schulprogramm sowie in den schulinternen Lehrplänen festgelegten Maßnahmen. Eingeführte Konzepte werden ebenfalls regelmäßig oder bei Bedarf evaluiert und ggf. angepasst.