Flexibilisierung des Einschulungstermins

Der Niedersächsische Landtag hat in seiner Sitzung am 27.02.2018 folgende Flexibilisierung des Schuleintritts beschlossen:

Aufgrund der Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes haben die Erziehungsberechtigten von Kindern, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September eines Jahres vollenden, die Möglichkeit, den Schulbesuch um ein Jahr hinauszuschieben. Dazu müssen Sie bis zum 1. Mai des Jahres eine schriftliche Erklärung gegenüber der Schule abgeben.

Wenn die Schuleiengangsuntersuchung der o.g. Kinder erst nach dem 1. Mai 2018 stattfindet,  haben die Erziehungsberechtigten nur in diesem Jahr die Möglichkeit, die Entscheidung über die Einschulung innerhalb einer Woche nach der Schuleingangsuntersuchung bei der Grundschule zu erklären.

Die Möglichkeit der Einschulung von sogenannten „Kann-Kindern“, die erst nach dem 30. September sechs Jahre alt werden, bleibt weiterhin bestehen.

Weitere Informationen zur Einschulung finden Sie unter dem Menu-Punkt „Eltern“.

 

11. April 2018