Wie es im Februar in der Schule weitergehen soll…

Liebe Eltern,
 
die nachstehende Pressemitteilung zu Ihrer Kenntnis. Sie können Sie auch unter folgendem Link abrufen:
 
 
Konkretere Informationen des Kultusministeriums sind für die Schulen erst für später angekündigt.
 
Es ist aber nach dieser Presseinformation davon auszugehen, dass bis Ende Februar 2021 weiterhin Sie entscheiden können, ob Sie Ihr Kind zur Schule schicken oder es aufgrund des lokalen Infektionsgeschehens zu Hause lassen. Die Präsenzpflicht soll offensichtlich bis Ende Februar weiterhin ausgesetzt werden.
 
Der Kreis Gifhorn hat es ja sehr gut in Richtung 50er-Inzidenz geschafft und liegt sogar tageweise schon etwas darunter. Die neue Zielzahl ist jetzt die 35, damit sich die hochansteckenden Virus-Mutationen bei uns nicht so schnell ausbreiten können.
 
In der Schule sind wir auf den Wechselunterricht mit halben Klassen eingerichtet. In der Schule und auf dem Schulhof muss der Mund-Nasenschutz getragen werden! Die Kinder dürfen ihn nur abnehmen, wenn sie fest am Platz sitzen.
 
Sie haben nach dieser Pressemitteilung also voraussichtlich für die Zeit von Montag, 15.2. bis Freitag, 26.2.2021 erneut die Möglichkeit, zu entscheiden, ob Ihr Kind zur Schule kommt (in der jeweiligen Woche, in der es eingeteilt ist) – oder ob es zu Hause bleiben soll. Die „Corona-Notbetreuung“ findet natürlich auch statt.
 
Bitte informieren Sie Ihre Klassenlehrerin bzw. Ihren Klassenlehrer, sobald Sie sich entschieden haben, damit wir einen Überblick bekommen und die Planungen/Wochenpläne darauf abstimmen können.
 
Sollten morgen noch anderslautende Maßgaben für die Schulen kommen, werde ich Sie zeitnah informieren.
 
Beachten Sie bitte die nachstehende Pressemitteilung des Kultusministeriums, ich habe die für die Grundschule relevanten Punkte gelb markiert.
 
Und wie immer, wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich bitte gern bei mir oder bei Ihrer Klassenlehrerin bzw. Ihrem Klassenlehrer.
 
Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!
Dorothee Tietge

 

Text der Pressemitteilung des Kultusministeriums vom 10.02.2021, auch abzurufen unter dem o.g. Link:
 

Maßnahmen in Kita und Schule bleiben im Februar bestehen

Kitas geschlossen, aber Notbetreuung bis 50 Prozent +++ Szenario B mit Wechselunterricht für Grundschulen, Förderschulen Geistige Entwicklung und Abschlussklassen

 

Die am Mittwoch (10.02.2021) in der Bund-Länder-Beratung vereinbarten grundsätzlichen Verlängerung des Lockdowns bestätigen die bereits umgesetzten Maßnahmen Niedersachsens im Bildungsbereich.
 
Im Februar gilt vorerst weiter:
 
Kindertageseinrichtungen bieten weiterhin eine Notbetreuung in der Regel bis zur Hälfte der üblichen Gruppengrößen an (Krippe bis 8 Kinder, Kindergarten bis 13 Kinder, Hort bis 10 Kinder), sind im Grundsatz aber geschlossen. Tagespflegepersonen können aufgrund der Kleinstgruppen von maximal 5 zeitgleich betreuten fremden Kindern weiterhin im üblichen Rahmen Betreuung anbieten. Für Großtagespflegestellen gelten analoge Regelungen wie für die Kindertageseinrichtungen.
 
 
 
Die Grundschülerinnen und Grundschüler erhalten im Szenario B Wechselunterricht in geteilten Klassen unter Abstands- und Hygieneregeln. Das Szenario B gilt auch für Kinder mit dem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf Geistige Entwicklung an Förderschulen einschließlich Tagesbildungszentren sowie Jugendliche, die in diesem Schuljahr ihren Abschluss machen. Die Schuljahrgänge fünf bis zwölf verbleiben im reinen Distanzlernen, ebenso die Schülerinnen und Schüler an berufsbildenden Schulen. Die Notbetreuung bis Klasse 6 bleibt bestehen.
 
 
 
Kultusminister Grant Hendrik Tonne:
 
„Damit setzen wir auf Sicherheit und Stabilität einerseits und kümmern uns um die Jüngsten und die Jugendlichen, die ihren Abschluss machen werden, andererseits. Dieses Modell macht offensichtlich Schule, da jetzt auch andere Länder diesen Weg einschlagen werden.
 
 
 
Wir setzen dieses Modell im Februar fort. Sollten die Inzidenzwerte weiter sinken, werden wir die Schulen im März weiter öffnen und das Wechselmodell auf weitere Schuljahrgänge ausdehnen. Bei zunehmender Verbesserung der Lage und weiter sinkenden Werten werden wir dann im April umstellen auf den Stufenplan, der bei schwachem Infektionsgeschehen so viel Präsenzunterricht wie möglich erlaubt und bei erhöhtem Infektionsgeschehen konsequente Einschnitte automatisch vorsieht.“
 
 
 
Zurzeit gelten folgende Maßnahmen weiter
 
1) Die Schülerinnen und Schüler des Primarbereiches sowie alle Schülerinnen und Schüler der Förderschulen GE einschließlich Tagesbildungszentren werden im Wechselunterricht nach Szenario B in geteilten Klassen unterrichtet. Die Pflicht zum Präsenzbesuch wird aufgehoben und die Möglichkeit auf reinen Distanzunterricht eingeräumt.
 
2) Alle Abitur- und weiteren Abschlussklassen werden in geteilten Klassen nach Szenario B unterrichtet.
 
3) Die Sekundarbereiche I und II (SJG 5 bis 8 in der Regel, wenn keine Abschlüsse gemacht werden auch 9 und 10 sowie 11 und 12) verbleiben im Distanzlernen nach Szenario C. Für die berufsbildenden Schulen gilt ebenfalls grundsätzlich Distanzlernen nach Szenario C.
 
4) Notbetreuung wird angeboten für die Kinder der Schuljahrgänge 1-6 in den Szenarien B und C.
 
5) Die Kindertageseinrichtungen werden weiterhin in Szenario C betrieben. Die Notbetreuung für in der Regel bis zu 50 Prozent der Normalgruppengrößen wird weiterhin angeboten. Die Höchstgrenzen gelten auch für Großtagespflegestellen. Kindertagespersonen können ihr Regelangebot in sehr kleinen Betreuungsgruppen weiterhin ungeschmälert vorhalten.
 
– Ende der Pressemitteilung –
11. Februar 2021