Neu für die Grundschule ab Inzidenzwert 200
Liebe Eltern, folgende, neue Regelungen im Szenario A gelten mit der neuen Rundverfügung von heute (s.u.) auch für unsere Grundschule, wenn der Inzidenzwert 200 oder mehr beträgt.
Wir hoffen aber sehr, dass der Inzidenzwert des Landkreises Gifhorn, der ja in den letzten Tagen zum Glück wieder unter 50 gesunken ist, nicht auf bzw. über 200 klettern wird. Dazu können wir alle gemeinsam beitragen, indem wir uns streng an die Corona-Vorgaben halten, die am Mittwoch, 25. November 2020 beschlossen wurden und auch in Niedersachsen bis kurz vor Weihnachten umgesetzt werden müssen.
Aus der Rundverfügung Nr. 29/ 2020 vom 30.11.2020:
„Nach § 13 Abs. 1 Satz 6 Niedersächsische Corona-Verordnung besteht eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch während des Unterrichts im Primarbereich, wenn am Standort der Schule die 7-Tage-Inzidenz 200 oder mehr beträgt. Die Pflicht gilt für die Dauer der Überschreitung der Inzidenz von 200.
Weiterhin gilt die Verpflichtung nach § 13 Abs. 1 Satz 4, wonach jede Person außerhalb von Unterrichts- und Arbeitsräumen eine Mund-Nasen-Bedeckung in von der Schule besonders gekennzeichneten Bereichen zu tragen hat, in denen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten die Einhaltung des Abstandsgebots zwischen Personen, die nicht derselben Gruppe angehören, nicht gewährleistet werden kann.“